FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Finden Sie nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Für weiteren Fragen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.


  • In der Thematik der Kalibration ist das Kalibrieren als ein Messprozess anzusehen, welcher der zuverlässigen Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes gegenüber einem Referenzgerät (auch Normale genannt) dient. Die ermittelte Abweichung des Messgerätes muss bei den nachfolgenden Messungen berücksichtigt werden, damit die abgelesenen Werte korrigiert werden können.

    Zu einer Kalibrierung gehören unter anderem folgende Arbeitsschritte:

    • Der Messprozess wird definiert nach den Umgebungsbedingungen, einer erforderlichen Normalen (Referenzgerät) und der genauen Vorgehensweise.
    • Ein mathematisches Modell zur Auswertung der Kalibrierung und deren Mess-Unsicherheitsgrößen wird erstellt.
    • Die Kalibrierung wird über die einzelnen Messbereiche durchgeführt.
    • Das Messergebnis inklusive der Abweichung und Messunsicherheit wird rückführbar dokumentiert und erstellt, auch Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat genannt.
  • Um die gleichbleibende Qualität von Produkten sicherzustellen, sind Qualitätsmanagementsysteme wie zum Beispiel die der Normenfamilie DIN EN ISO 9000/ 9001 unerlässlich. Diese Norm fordert, alle qualitätsrelevanten Eigenschaften eines Produktes zu prüfen und dabei regelmäßig rückführbar kalibrierte Prüfmittel einzusetzen.

    Durch die Kalibrierung wird erreicht, dass die Messergebnisse international vergleichbar sind und Produkthaftungsrisiken klein bleiben - eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten von Heute und Morgen.

  • Bei der rückführbaren Kalibrierung wird ein rückführbares Normal eingesetzt. Diesem Normal werden die beiden Parameter Abweichung und Kalibrierunsicherheit zugewiesen. Das Ergebnis der Kalibrierung wird nun ebenso mit Abweichung und Kalibrierunsicherheit ausgedrückt und ist somit rückführbar. Nicht das Messgerät besitzt also die Eigenschaft der Rückführbarkeit, sondern das Messergebnis.

  • Eine Akkreditierung durch die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) bestätigt, dass Kalibrier-Laboratorien Ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.

    Wie oben bereits genannt ist die Kalibration lediglich die Dokumentation und Feststellung der Abweichung eines jeweiligen Messgerätes im Vergleich zu einem auf nationaler Normale rückgeführtes Referenz-Normal.

    Die Justierung oder auch der Abgleich eines Messgerätes ist nicht zwingender Bestandteil einer Kalibration, kann jedoch vor einer Kalibrierung erforderlich sein, wenn die festgestellte Abweichung unzulässig ist.

    Eine Eichung hingegen bestätigt die Konformität eines dem Gesetz nach eichpflichtigen Messgerätes mit einer gesetzlichen nationalen Vorschrift. Bei einer Eichung wird das jeweilige Messgerät durch eine gesetzlich autorisierte Stelle geeicht und mit einem Eichsiegel, sowie einem Eichschein versehen. Dies unterliegt den einzelnen Landes-Eichämtern.

     

  • Bei den Messverfahren und Prozeduren zwischen DAkkS akkreditierter DKD- oder ISO-Kalibrierung wird grundsätzlich nicht unterschieden.

    Wenn Auflagen seitens des Unternehmens dies fordern, ist die DAkkS-/DKD-Kalibrierung notwenig. Dieses Verfahren hat keinen Einfluss auf die Rückführbarkeit der Messgrößen. Auch in Umfang, Art und Sorgfalt unterscheiden sich die Methoden meist nicht. Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch in der Anerkennung der Kalibrierscheine.

    DAkkS/DKD akkreditierte Kalibrierscheine und Verfahren werden regelmäßig durch die nationale Akkreditierungs­behörde der BRD überwacht und unterliegen einer ständigen, externen Kontrolle. Ausserdem sind sie durch das Multilaterale Abkommen der ILAC (MRA) international anerkannt und als Rückführungsnachweis bestätigt. Die Rückführbarkeit der darin enthaltenen Messwerte auf ein nationales Normal muss daher nicht detailliert angegeben sein. Dies wird durch die Akkreditierung selbst garantiert. Form, Aufbau und Inhalt werden durch die Akkreditierungsstelle definiert und regelmäßig überwacht. Sie stellen somit die internationale Konformität mit den Inhalten der DIN EN ISO/ IEC 17025 her. Die Auswahl der Messpunkte wird in beiden Fällen (sofern vorhanden) auf Basis von nationalen Richtlinien oder DKD Richtlinien bzw. durch den Kunden definiert oder im Rahmen der Regeln der Technik durch das Kalibrierlabor vorgegeben. Die behördlich-formalen Aufwendungen der DAkkS-Kalibrierung führen zu einem international gültigen Kalibrierschein, der Genauigkeitsangaben von Messgeräten aufgrund der Einzelergebnisse hochpräzise nachvollziehbar macht. In der Regel allerdings auch zu erhöhten Kalibrierkosten.

    ISO-Kalibrierungen sind im Rahmen der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001ff optimiert. Eine ISO-Kalibrierung unterliegt der Selbstverpflichtung des Labors zu Rückführbarkeit, guter Laborpraxis, sachverständiger Messunsicherheitsberechnung und Normkonformität zur DIN EN ISO/ IEC 17025.

  • Zunächst einmal lässt sich hier auf die DAkkS ISO Norm 17025 verweisen: „Ein Kalibrierschein (oder eine Kalibriersiegel) darf keine Empfehlung über das Kalibrierintervall enthalten.“

    Zu den einzelnen Kalibrierintervallen für Messgeräte zur Erfassung von elektrischen und physikalischen Messgrößen gibt es folgende Aussagen:

    • Es gibt die Empfehlungen der Messgeräte-Hersteller, die in den jeweiligen Datenblättern und Handbücher beschrieben werden
    • In den ISO-9001-Richtlinien gibt es für die jeweiligen QMBs sowie Mess- und Prüfmittelbeauftragten, die Verpflichtung die Kalibrierungen regelmäßig durzuführen!

    In der Praxis gilt die Geräte-Hersteller-Empfehlung als Prüfzyklus für die verantwortlichen QMBs, Mess- und Prüfmittelbeauftragten.

    • z.B. 12 Monate Kalibrierintervalle für regelmäßig benutzte Mess- und Prüfmittel, sowie VDE-Sicherheits-Prüfgeräte!
    • für Ersatzgeräte oder nur sehr selten benutzte Messgeräte können die Kalibrierintervalle vom QMB oder/und Mess- und Prüfmittelbeauftragten auf 24 Monate oder 36 Monate festgelegt werden.
    • Dies muss auf jeden Fall im QMH dokumentiert und schriftlich festgehalten werden, da dies ein Crash-Kriterium bei jedem externen/internen Audit sein kann.